Muss ich die Anfahrtskosten zum Auftragsort selber bezahlen?
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Nein. In den meisten Fällen wird das Bahnticket für das Kindermodel und eine Begleitperson oder die Benzinkosten bzw. die steuerliche Kilometerpauschale erstattet. Bei Einsatzorten, die weitere als 150 km vom Wohnort entfernt liegen, werden nach Absprache auch die Übernachtungskosten bezahlt.
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