Darf ich als Kind schon arbeiten?
Für den Einsatz von Kindern gibt es ganz strenge Richtlinien, denn eigentlich dürfen sie noch nicht arbeiten.
Für den gelegentlichen Einsatz gelten folgende gesetzliche Bestimmungen laut dem Jugendschutzgesetz:
Einsatzzeit für das Alter von 3 bis 6 Jahre: höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8.00 und 17.00 Uhr, von 6 bis 14 Jahre: maximal drei Stunden in der Zeit zwischen 8.00 und 22.00 Uhr.
Für den Einsatz zu Film- oder Werbeaufnahmen ist eine Genehmigung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamts erforderlich. Dazu muss die Schule, sofern Du schon schulpflichtig bist, und der Kinderarzt sein OK geben. Genaueres teilen wir Dir dann im Fall eines Einsatzes in dem Bereich mit.
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